„Zukunft braucht Herkunft“

GESTALTUNGSSATZUNG

Den größten Einfluss auf das Erscheinungsbild des Alten Ortes haben Gebäude. Deshalb wurden parallel zum Umbau der Straßen Überlegungen angestellt, wie private Eigentümer bei Renovierungen, Um- und Neubauten positiv zu einem historischen Gesamtbild des Alten Ortes beitragen und unterstützt werden können. Man entwarf daraufhin eine gut gelungene Gestaltungssatzung, nach der alle nun entstehenden Häuser gebaut werden sollten.

§ 2 Ziele der Gestaltungssatzung

1. Leitziele
Ziel der gestalterischen Festsetzungen ist es, das charakteristische historische Erscheinungsbild des Alten Ortes zu bewahren bzw. wiederherzustellen. Insbesondere sollen dabei die typischen Gestaltungsmerkmale erhalten oder wiederaufgenommen werden, um die Eigenart des Alten Ortes auch künftig zu sichern und zu fördern.

2. Gestaltungsgrundsatz
Jedes Gebäude muss in seinen wesentlichen Gestaltungsmerkmalen einem für den Alten Ort charakteristischen historischen Gebäudetyp entsprechen. Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind so auszuführen, dass durch die Maßnahmen eine Verbesserung im Sinne des historischen Gesamtbildes des Alten Ortes herbeigeführt wird.

3. Verhältnis der Baukörper zueinander
Die einzelnen Gebäude müssen sich in ihrer Erscheinung durch die Gestaltung des Baukörpers und der Fassade innerhalb des gemeinsamen Gestaltrahmens deutlich voneinander unterscheiden. Sie dürfen nicht gestalterisch zu größeren Einheiten zusammengefasst werden.

Benachbarte Baukörper sollen sich durch unterschiedliche Traufhöhen, Firsthöhen, Gesimshöhen, Sockelhöhen, Brüstungs- oder Sturzhöhen voneinander abheben, ohne dass die Einheitlichkeit der Gestaltungselemente verlorengeht. Dabei sollen mindestens zwei der genannten Elemente von der Nachbarbebauung abweichen. Ein und dasselbe Element darf an max. zwei benachbarten Baukörpern gleich ausgebildet sein.

§ 3 Gestaltungsprinzipien

1. Baukörper

Jeder Baukörper muss im Ensemble als einzelne, individuelle Einheit erkennbar sein und muss sich in seinen Maßen und Proportionen in die vorhandene oder beabsichtigte Erscheinung der Umgebung einfügen.
 

2. Prinzipien der Fassadengestaltung
Jede Fassade muss eine selbständige, individuell gestaltete Einheit sein, ein vielfältiges, in sich einheitliches Erscheinungsbild aufweisen und sich in die bestehende oder beabsichtigte Gestalt des Ensembles einfügen.  
Die Fassade darf nicht in Einzelteile auseinanderfallen. Sie muss ein Mindestmaß an Vielfältigkeit aufweisen.

Dieses soll durch die detaillierte Ausbildung mindestens eines der Gestaltmerkmale Gliederung, Wandfläche, Öffnungen, Fenster, Türen, Plastizität, Material oder Farbe erreicht werden.

Die Fassade muss ein klar ablesbares Gliederungsprinzip aufweisen, das bestimmt ist durch die Überlagerung der Horizontalgliederung und der Vertikalgliederung, die deutlich erkennbar bleiben müssen.

3. Verhältnis der Baukörper zueinander
Die einzelnen Gebäude müssen sich in ihrer Erscheinung durch die Gestaltung des Baukörpers und der Fassade innerhalb des gemeinsamen Gestaltrahmens deutlich voneinander unterscheiden. Sie dürfen nicht gestalterisch zu größeren Einheiten zusammengefasst werden.

Benachbarte Baukörper sollen sich durch unterschiedliche Traufhöhen, Firsthöhen, Gesimshöhen, Sockelhöhen, Brüstungs- oder Sturzhöhen voneinander abheben, ohne dass die Einheitlichkeit der Gestaltungselemente verlorengeht. Dabei sollen mindestens zwei der genannten Elemente von der Nachbarbebauung abweichen. Ein und dasselbe Element darf an max. zwei benachbarten Baukörpern gleich ausgebildet sein.