„Zukunft braucht Herkunft“

SPENDEN

Sie haben die Gelegenheit den Trägerverein mit ihrer Spende zu unterstützen.

Die Bankverbindung vom Trägerverein
Hugenottenrathaus Neu-Isenburg e.V. lautet:

Volksbank Dreieich eG
Frankfurter Straße 61-65
Filiale Neu-Isenburg
IBAN: DE68 5059 2200 0005 4704 63
BIC: GENODE51DRE

Ihre Spende wird in der Spenderliste aufgeführt. Auch die Aufnahme des Firmenlogos ist möglich. Der Trägerverein Hugenottenrathaus ist vom Finanzamt als „gemeinnützig“ anerkannt. Eine Spendenquittung wird Ihnen ausgestellt. Helfen sie uns mit Ihrer Spende das bis heute noch einzige Wahrzeichen der Stadt wiedererstehen zu lassen.

Ihre Spende an den Trägerverein Hugenottenrathaus ist von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzbar, bis zu einer Höhe von insgesamt 20%, da wir gemeinnützig anerkannt sind!

Als Spender erhalten Sie von uns automatisch nach spätestens zwei Monaten eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung ab einer Spende von € 200,-. Darunter genügt zum Nachweis der Spende für Ihre Einkommensteuererklärung der Zahlungsbeleg der Bank. Große Spenden können auf mehrere Jahre steuerlich absetzbar verteilt werden. Dies hat für den Rathausbau den Vorteil, dass größere Summen sofort zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass den Spendern dadurch ein steuerlicher Nachteil entsteht. Ebenso sind natürlich auch Ratenzahlungen für Zuwendungen nach den Gegebenheiten des Spenders möglich. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Liquidität besser steuern können.

Wie können sie spenden?
  1. Sie können eine Einzelspende machen.
  2. Sie können ein Spendenabonnement abschließen, das natürlich jederzeit kündbar ist.
  3. Kaufen Sie sich für Ihre Spende einen Pflasterstein, der im Kopfsteinpflaster rund um das Rathaus verlegt werden wird. Ihr Name wird auf immer mit diesem verbunden sein! Auch eine Ratenzahlung Ihres Bausteins ist möglich, bitte sprechen Sie uns dazu an! Wir beraten Sie gern: Tel. 06012 – 800477
  4. Freunde und Bekannte spenden auf Ihren Wunsch hin für einen Ihrer großen, privaten Festtage oder Ihr Jubiläum Geld für das, statt für ein Geschenk. Ihren Freunden schicken wir in jedem Fall eine Spendenbescheinigung, auch bei kleineren Summen.
  5. Sie berücksichtigen in Ihrem Testament den Wiederaufbau des Hugenottenrathauses mit einem Teil Ihres Vermögens über ein Vermächtnis zugunsten des Trägervereins.
  6. Sie stiften schon jetzt einen Teil Ihres Vermögens für den Wiederaufbau des Hugenottenrathauses.

Wir ehren, abgestimmt mit dem Bauherrn, unsere Spender:

Alle uns namentlich bekannten Spender gehen grundsätzlich in die Annalen des Wiederaufbaus des Hugenottenrathauses ein, und wenn Sie es schriftlich erlauben, schon jetzt auf unserer Seite im Internet. Später werden alle Spender auch im individuell ab einer Spende von 50 Euro im Rathausbau geehrt.

Ab einer Spendensumme von 10.000 Tausend Euro wird der Name des Spenders zusätzlich auf Ehrentafeln am Rathausbau hervorgehoben.

Damit ehren der Bauherr und der Trägerverein öffentlich Ihr Beispiel wunderbaren bürgerlichen Engagements!